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Rechnungsarten in Österreich

Welche Rechnungsart du brauchst, hängt von Situation und Kundentyp ab. Hier sind alle gängigen Rechnungsarten mit Pflichtangaben, Rechtsgrundlage und Beispiel — kompakt erklärt und auf dem Stand der geltenden Regelungen.

Zuletzt aktualisiert: 4. August 2026

In Österreich unterscheidet man in der Praxis 14 Rechnungsarten. Welche du brauchst, hängt von drei Fragen ab: Wer ist dein Kunde (Unternehmen, Privatperson, Behörde), wo sitzt er (Inland, EU, Drittland) und wann wird bezahlt (vorab, danach, laufend).

Alle Rechnungsarten im Vergleich

RechnungsartWannRechtsgrundlage
AusgangsrechnungHäufigste Rechnungsart§ 11 Abs. 1 UStG
KleinbetragsrechnungBis 400 € brutto§ 11 Abs. 6 UStG
AnzahlungsrechnungVorauszahlung§ 19 Abs. 2 UStG
SchlussrechnungNach Anzahlung§ 11 Abs. 1 UStG
Stornorechnung / GutschriftKorrektur§ 11 Abs. 12 UStG
Proforma-RechnungKein Buchhaltungsbelegkein Beleg i.S.d. § 11 UStG
Reverse-Charge-RechnungSteuerschuldübergang§ 19 Abs. 1 UStG
Kleinunternehmer-RechnungOhne USt§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG
EingangsrechnungVon Lieferanten§ 12 UStG (Vorsteuerabzug)
Rechnung über BauleistungenReverse Charge Bau§ 19 Abs. 1a UStG
DauerrechnungWiederkehrend§ 11 UStG
SammelrechnungMehrere Leistungen§ 11 UStG
Barzahlungsbeleg / KassabelegBelegerteilungspflicht§ 132a BAO, § 131b BAO
E-RechnungPflicht an den Bund§ 11 Abs. 2 UStG

Die Rechnungsarten im Detail

Ausgangsrechnung

Häufigste Rechnungsart

§ 11 Abs. 1 UStG

Die Standard-Rechnung, die ein Unternehmer für erbrachte Lieferungen oder Leistungen an einen Kunden ausstellt. Muss alle 11 Pflichtangaben gemäß § 11 UStG enthalten.

Pflichtangaben

  • Name & Anschrift Aussteller und Empfänger
  • Rechnungsdatum & Rechnungsnummer
  • Leistungsbeschreibung + Datum
  • Nettobetrag, USt-Satz, USt-Betrag, Bruttobetrag
  • UID-Nummer (bei Umsätzen über 10.000 € auch die des Kunden)

Beispiel

Webdesign-Agentur stellt Rechnung für eine erstellte Website.

Kleinbetragsrechnung

Bis 400 € brutto

§ 11 Abs. 6 UStG

Für Rechnungen bis 400 € brutto gelten vereinfachte Anforderungen (§ 11 Abs. 6 UStG). Einige Pflichtangaben entfallen oder können vereinfacht angegeben werden.

Pflichtangaben

  • Ausstellungsdatum
  • Name & Anschrift des Ausstellers
  • Leistungsbeschreibung
  • Bruttobetrag (inkl. USt) + Steuersatz

Beispiel

Kassabon im Restaurant, Parkticket, Einkauf im Supermarkt.

Anzahlungsrechnung

Vorauszahlung

§ 19 Abs. 2 UStG

Wird ausgestellt, bevor die Leistung vollständig erbracht ist – z.B. bei Projekten oder Bestellungen mit Anzahlung. Die Schlussrechnung muss die Anzahlung abziehen.

Pflichtangaben

  • Alle Standardpflichtangaben
  • Klarer Hinweis: „Anzahlung" oder „Vorauszahlung"
  • Betrag der Anzahlung inkl. USt

Beispiel

30 % Anzahlung beim Auftrag für einen Küchenbau.

Schlussrechnung

Nach Anzahlung

§ 11 Abs. 1 UStG

Die finale Rechnung nach Anzahlungsrechnungen. Enthält den Gesamtbetrag abzüglich aller bereits bezahlten Anzahlungen.

Pflichtangaben

  • Verweis auf alle Anzahlungsrechnungen
  • Gesamtbetrag der Leistung
  • Abzug der geleisteten Anzahlungen
  • Verbleibender Restbetrag

Beispiel

Endabrechnung für den Küchenbau nach Montage.

Stornorechnung / Gutschrift

Korrektur

§ 11 Abs. 12 UStG

Eine Stornorechnung hebt eine bereits ausgestellte Rechnung vollständig auf. Eine Teilgutschrift korrigiert einzelne Positionen. Beide müssen auf die ursprüngliche Rechnung verweisen.

Pflichtangaben

  • Verweis auf die Originalrechnung (Nummer + Datum)
  • Bezeichnung als „Stornorechnung" oder „Gutschrift"
  • Negativbeträge (Gegenbuchung)
  • Alle Pflichtangaben der Ausgangsrechnung

Beispiel

Kunde storniert einen Teil der Bestellung nach Rechnungsstellung.

Proforma-Rechnung

Kein Buchhaltungsbeleg

kein Beleg i.S.d. § 11 UStG

Kein offizieller Steuerbeleg! Eine Proforma-Rechnung dient als unverbindliche Vorabinformation oder für Zollzwecke. Sie ist nicht für den Vorsteuerabzug geeignet.

Pflichtangaben

  • Klare Kennzeichnung als „Proforma-Rechnung"
  • Keine fortlaufende Rechnungsnummer aus dem Rechnungskreis
  • Keine USt-Buchung

Beispiel

Muster für einen Kunden vor Auftragserteilung, Zolldokument bei Warenexport.

Reverse-Charge-Rechnung

Steuerschuldübergang

§ 19 Abs. 1 UStG

Bei bestimmten grenzüberschreitenden Leistungen (§ 19 UStG) schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, nicht der Aussteller. Die Rechnung weist keine USt aus, enthält aber einen Pflichthinweis.

Pflichtangaben

  • Hinweis auf Steuerschuldübergang (§ 19 UStG)
  • Keine Ausweisung von USt
  • UID-Nummer von Aussteller UND Empfänger
  • Nettobetrag ohne USt

Beispiel

Österreichische Agentur erbringt Beratungsleistung für deutschen Unternehmer.

Kleinunternehmer-Rechnung

Ohne USt

§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG

Unternehmer die unter der Kleinunternehmergrenze (35.000 € Umsatz/Jahr) liegen, sind umsatzsteuerbefreit. Ihre Rechnungen dürfen keine USt ausweisen, brauchen aber einen Pflichthinweis.

Pflichtangaben

  • Hinweis auf Steuerbefreiung: „Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet"
  • Kein USt-Betrag, kein Steuersatz
  • Nur Bruttobetrag = Nettobetrag

Beispiel

Freiberufler mit Jahresumsatz unter 35.000 € stellt Rechnung für Beratung.

Eingangsrechnung

Von Lieferanten

§ 12 UStG (Vorsteuerabzug)

Jede Rechnung, die du als Unternehmer erhältst. Sie ist die Grundlage für deinen Vorsteuerabzug — deshalb lohnt die Prüfung: Fehlt eine Pflichtangabe, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug streichen, obwohl du bezahlt hast.

Pflichtangaben

  • Alle Pflichtangaben nach § 11 UStG
  • UID des Lieferanten
  • Deine UID ab 10.000 € Rechnungsbetrag
  • Sieben Jahre aufzubewahren

Beispiel

Rechnung deines Hosters, Materialrechnung, Leasingrechnung.

Rechnung über Bauleistungen

Reverse Charge Bau

§ 19 Abs. 1a UStG

Bei Bauleistungen an einen Unternehmer, der selbst mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt ist oder üblicherweise Bauleistungen erbringt, geht die Steuerschuld auf den Empfänger über. Das ist der häufigste Stolperstein am Bau: Wer trotzdem Umsatzsteuer ausweist, schuldet sie kraft Rechnungslegung.

Pflichtangaben

  • KEIN Umsatzsteuerausweis
  • Hinweis: „Übergang der Steuerschuld gemäß § 19 Abs. 1a UStG"
  • UID beider Beteiligter
  • Genaue Leistungsbeschreibung samt Bauvorhaben

Beispiel

Elektriker als Subunternehmer für einen Generalunternehmer.

Dauerrechnung

Wiederkehrend

§ 11 UStG

Eine einmalig ausgestellte Rechnung für wiederkehrende, gleichbleibende Leistungen — typisch bei Miete oder Wartungspauschalen. Sie gilt für den gesamten vereinbarten Zeitraum und muss diesen klar benennen.

Pflichtangaben

  • Leistungszeitraum statt Leistungsdatum
  • Betrag pro Periode
  • Hinweis auf die Wiederkehr
  • Neue Dauerrechnung bei jeder Preisänderung

Beispiel

Monatliche Miete für Büroräume, jährliche Wartungspauschale.

Sammelrechnung

Mehrere Leistungen

§ 11 UStG

Fasst mehrere Lieferungen oder Leistungen eines Zeitraums in einer Rechnung zusammen. Spart Aufwand bei Stammkunden mit vielen Einzelbestellungen — jede Position muss aber weiterhin nachvollziehbar sein.

Pflichtangaben

  • Alle Einzelleistungen mit Datum aufgelistet
  • Leistungszeitraum der Sammlung
  • Summen je Steuersatz
  • Eine fortlaufende Rechnungsnummer für die Sammelrechnung

Beispiel

Monatsrechnung einer Druckerei über alle Aufträge des Monats.

Barzahlungsbeleg / Kassabeleg

Belegerteilungspflicht

§ 132a BAO, § 131b BAO

Bei Barumsätzen besteht Belegerteilungspflicht: Der Kunde muss einen Beleg bekommen. Ab 15.000 € Jahresumsatz und mehr als 7.500 € Barumsatz kommt zusätzlich die Registrierkassenpflicht mit Signatureinheit dazu.

Pflichtangaben

  • Bezeichnung des liefernden Unternehmens
  • Fortlaufende Nummer
  • Tag der Belegausstellung
  • Menge und Bezeichnung der Ware
  • Betrag — bei Registrierkasse zusätzlich QR-Code und Kassenidentifikationsnummer

Beispiel

Kassabon im Ladengeschäft, Beleg beim Marktstand.

E-Rechnung

Pflicht an den Bund

§ 11 Abs. 2 UStG

Eine strukturierte elektronische Rechnung — nicht zu verwechseln mit einer PDF-Rechnung per Mail. An Bundesdienststellen ist sie in Österreich verpflichtend, über USP und ebInterface. Für Kunden in Deutschland gilt seit 2025 der Empfang von XRechnung als Pflicht.

Pflichtangaben

  • Strukturiertes Format: ebInterface (AT) oder XRechnung/UBL (DE)
  • Alle Pflichtangaben nach § 11 UStG
  • Bei Bundesstellen: Auftragsreferenz
  • Zustimmung des Empfängers, außer bei gesetzlicher Pflicht

Beispiel

Rechnung an ein Ministerium über das Unternehmensserviceportal.

Häufige Fragen zu Rechnungsarten

Welche Rechnungsarten gibt es in Österreich?

In der Praxis unterscheidet man 14 Rechnungsarten: Ausgangs- und Eingangsrechnung, Kleinbetragsrechnung, Anzahlungs- und Schlussrechnung, Storno und Gutschrift, Proforma-Rechnung, Reverse-Charge-Rechnung, innergemeinschaftliche Lieferung, Kleinunternehmer-Rechnung, Rechnung über Bauleistungen, Dauerrechnung, Sammelrechnung, Barzahlungsbeleg und E-Rechnung. Welche du brauchst, hängt davon ab, wer dein Kunde ist, wo er sitzt und wann bezahlt wird.

Was ist der Unterschied zwischen Rechnung und Gutschrift?

Eine Rechnung fordert Geld, eine Gutschrift gibt es zurück oder korrigiert eine zu hohe Rechnung. Achtung bei der Wortwahl: „Gutschrift" bezeichnet im Umsatzsteuerrecht auch die Abrechnung durch den Leistungsempfänger. Wer eine Korrektur meint, schreibt besser „Stornorechnung" oder „Rechnungskorrektur" und verweist auf Nummer und Datum der Originalrechnung.

Bis wann gilt eine Rechnung als Kleinbetragsrechnung?

Bis 400 Euro brutto (§ 11 Abs. 6 UStG). Dann genügen Ausstellungsdatum, Name und Anschrift des Ausstellers, Menge und Bezeichnung der Leistung, Bruttobetrag und Steuersatz. Rechnungsnummer, UID und die Anschrift des Empfängers dürfen fehlen — bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Reverse Charge gilt die Erleichterung allerdings nicht.

Welche Pflichtangaben braucht jede Rechnung?

Nach § 11 UStG: Name und Anschrift des liefernden Unternehmers, Name und Anschrift des Empfängers, Menge und Bezeichnung der Leistung, Tag der Lieferung oder Leistungszeitraum, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag, Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer sowie die UID des Ausstellers. Ab 10.000 Euro Rechnungsbetrag kommt die UID des Empfängers dazu.

Was bedeutet „30 Tage netto" auf einer Rechnung?

Das Zahlungsziel: Der volle Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. „14 Tage 2 % Skonto, 30 Tage netto" heißt, dass bei Zahlung binnen 14 Tagen 2 Prozent abgezogen werden dürfen. Ohne Vereinbarung gilt im B2B-Geschäft in Österreich eine Zahlungsfrist von 30 Tagen; danach dürfen Verzugszinsen verrechnet werden.

Muss ich Rechnungen als E-Rechnung ausstellen?

An Bundesdienststellen in Österreich ja — dort ist die strukturierte E-Rechnung über das Unternehmensserviceportal verpflichtend. Im Geschäft mit Unternehmen ist sie freiwillig und braucht die Zustimmung des Empfängers. Kunden in Deutschland müssen seit 2025 E-Rechnungen empfangen können, weshalb sich das Format XRechnung auch für österreichische Lieferanten lohnt.

Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?

Sieben Jahre, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres (§ 132 BAO). Bei Grundstücken verlängert sich die Frist auf 22 Jahre. Elektronische Rechnungen müssen unverändert und lesbar archiviert werden — eine PDF-Datei im E-Mail-Postfach reicht dafür nicht aus.

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Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deinen Steuerberater.